Abschnitt 28 - Zu § 17 Abs. 2:
Das Material fließt dann stetig nach, wenn sich unmittelbar nach einer Entnahme der natürliche Böschungswinkel an der Halde einstellt.
Das Material fließt dann stetig nach, wenn sich unmittelbar nach einer Entnahme der natürliche Böschungswinkel an der Halde einstellt.