DGUV Vorschrift 29 - Steinbrüche, Gräbereien und Halden

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§ 29 - Inkrafttreten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 19981 in Kraft. Gleichzeitig tritt die UVV "Steinbrüche, Gräbereien und Haldenabtragungen" (VBG 42) vom 1. Oktober 1984, in der Fassung vom 1. Januar 1997 außer Kraft.

Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.