Abschnitt 94 - Zu § 48 Abs. 1:
Die Forderung nach leichter und gefahrloser Betätigung der Verbindungseinrichtungen ist erfüllt, wenn
Quetschstellen zwischen den Betätigungselementen der Anhängekupplung, dem Aufbau und anderen Teilen des Luftfahrzeuges oder Bodengerätes vermieden sind,
Betätigungshebel von Kupplungen handgerecht ausgeführt sind (gegebenenfalls balliges Handhebelende),
bei Anhängekupplungen mit horizontal beweglichem Fangmaul dieses in kuppelbereitem Zustand (in Normalstellung) selbsttätig festgestellt wird,
Betätigung und Sichtkontrolle der Kupplung leicht und gefahrlos möglich ist,
die Länge der Zuggabel das Maß der Verlängerung des hinteren Überhangs berücksichtigt,
erforderlichenfalls Handgriffe an der Zuggabel angebracht sind,
Gefahrstellen, z. B. Kanten, Ecken, in dem Bereich, in dem sich der Betätigende aufhalten muß, konstruktiv vermieden oder so gesichert sind, daß Verletzungen nicht zu erwarten sind
und
beim Abkuppeln der Fluchtweg nach beiden Seiten nicht durch Aufbauteile eingeengt bzw. versperrt ist.
Siehe auch:
DIN 11 025 | "Landmaschinen und Ackerschlepper; Nichtselbsttätige Anhängekupplung", |
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DIN 15 170 | "Flurförderzeuge; Anhängekupplungen; Anschlußmaße, Anforderungen, Prüfungen", |
DIN 31 001 | "Sicherheitsgerechtes Gestalten technischer Erzeugnisse", |
DIN 33 401 | "Stellteile; Begriffe, Eignung, Gestaltungshinweise", |
DIN 74 040 | "Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge; Zuggabeln, Anschlußmaße", |
DIN 74 051-1 | "Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Selbsttätige Bolzenkupplungen 40, Maße und Rechenwerte", |
DIN 74 052-1 | "Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Selbsttätige Bolzenkupplungen 50, Maße und Rechenwerte", |
DIN 74 053 | "Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhäger; Zugöse 50; Teil 1: Mit Buchse", |
DIN 74 054-1 | "Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Zugöse 40 mit Buchse", |
DIN 74 058 | "Kupplungskugel; Maße, Freiräume", |
DIN 74 080 | "Mechanische Verbindungen für Sattelkraftfahrzeuge; Zugsattelzapfen 50, Funktions- und Einbaumaße; Anforderungen", |
DIN 74 081 | "Mechanische Verbindungen für Sattelkraftfahrzeuge; Sattelkupplung 50, Maße, Anforderungen", |
DIN 74 083 | "Mechanische Verbindungen für Sattelkraftfahrzeuge; Zugsattelzapfen 90, Funktions- und Einbaumaße, Anforderungen", |
DIN 74 084 | "Mechanische Verbindungen für Sattelkraftfahrzeuge; Sattelkupplung 90, Maße, Anforderungen", |
ISO/DIS 9667 | "Aircraft ground Support equipment Tow-Bar Connections to Aircraft and Tractors" (Luftfahrt-Bodengeräte; Schleppstangen; Verbindungen zu Flugzeug und Schleppgerät). |
Abschleppösen, Abschlepphaken, Abschleppkupplungen (z. B. nach DIN 74 056 "Abschleppkupplungen; Anschlußmaße, Vorsteckbolzen und Sicherung") sind keine Einrichtungen im Sinne dieser Bestimmungen.