Abschnitt 82 - Zu § 42 Abs. 3:
Bei teleskopierbaren Konstruktionsteilen ist Formschluß auch dann gegeben, wenn die Endstellungen der einzelnen Teleskopteile formschlüssig begrenzt sind.
Bei teleskopierbaren Konstruktionsteilen ist Formschluß auch dann gegeben, wenn die Endstellungen der einzelnen Teleskopteile formschlüssig begrenzt sind.