DGUV Vorschrift 27 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Luftfahrt

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Abschnitt 69 - Zu § 37 Abs. 1:

Hilfsmittel zur Ladungssicherung sind z. B.:

  • Ankerschienen (in Verbindung mit Zurrmitteln, Sperr- oder Ladebalken, Spannwinden),

  • Anschlagpunkte (fest oder beweglich),

  • Rollsicherungen (Stops),

  • Befestigungsbeschläge für Container und Paletten,

  • Planen und Netze.

Siehe auch VDI-Richtlinie 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen" und 2701 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Zurrmittel".