Abschnitt 69 - Zu § 37 Abs. 1:
Hilfsmittel zur Ladungssicherung sind z. B.:
Ankerschienen (in Verbindung mit Zurrmitteln, Sperr- oder Ladebalken, Spannwinden),
Anschlagpunkte (fest oder beweglich),
Rollsicherungen (Stops),
Befestigungsbeschläge für Container und Paletten,
Planen und Netze.
Siehe auch VDI-Richtlinie 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen" und 2701 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Zurrmittel".