Abschnitt 67 - Zu § 36 Abs. 1:
Diese Forderung ist erfüllt, wenn
die Sicherheitsabstände nach DIN 31 001-1 "Sicherheitsgerechtes Gestalten technischer Erzeugnisse; Schutzeinrichtungen, Begriffe, Sicherheitsabstände für Erwachsene und Kinder" bzw. DIN EN 294 "Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen Gliedmaßen" eingehalten sind
oder
Quetsch- und Scherstellen z. B. durch Schaltleisten, Schaltmatten, Lichtschranken gesichert sind.