Abschnitt 53 - Zu § 29 Abs. 1:
Die mittlere Bremsverzögerug ist aus der Ausgangsgeschwindigkeit und dem Weg zu errechnen, der vom Beginn der Bremstätigkeit bis zum Stillstand des Bodengerätes zurückgelegt wird.
- b
= mittlere Bremsverzögerung
- v
= Fahrgeschwindigkeit
- s
= Bremsweg
Die Abbremsung (in %) ist das Verhältnis der Summe der Bremskräfte am Radumfang, geteilt durch das Gewicht des Bodengerätes, multipliziert mit 100
Der hydrostatische Antrieb kann als Betriebsbremse Verwendung finden, wenn kein Kurzschlußventil für den Hydraulikkreis vorhanden oder das Kurzschlußventil dem unmittelbaren Zugriff entzogen ist, z. B. durch Anordnung unter der Motorhaube.