Abschnitt 45 - Zu § 25 Abs. 4:
Die Forderung nach Bewegungsfreiraum ist z. B. erfüllt, wenn die "Führerhaus-Richtlinien" zu StVZO eingehalten werden.
Bezüglich der Verglasung ist diese Forderung erfüllt, wenn Sicherheitsglas verwendet wird.
Die Forderung nach Bewegungsfreiraum ist z. B. erfüllt, wenn die "Führerhaus-Richtlinien" zu StVZO eingehalten werden.
Bezüglich der Verglasung ist diese Forderung erfüllt, wenn Sicherheitsglas verwendet wird.