Abschnitt 26 - Zu § 16 Abs. 1:
Zum Begriff "Verkehrswege" siehe auch Durchführungsanweisungen zu § 24 Abs. 2 UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1).
Zum Begriff "Verkehrswege" siehe auch Durchführungsanweisungen zu § 24 Abs. 2 UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1).