Abschnitt 10 - Zu § 6 Abs. 1:
Siehe auch § 21 Abs. 2 Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO).
Bezüglich der elektrostatischen Aufladung siehe auch "Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen (Richtlinien "Statische Elektrizität")" (ZH 1/200).