Abschnitt 103 - Zu § 50 Abs. 5:
Diese Forderung ist erfüllt durch
selbsthemmende Antriebe,
nicht auslegbare, selbsttätig einfallende Sperrklinken,
Rückschlagventile unmittelbar am Arbeitszylinder,
Klemmzylinder.
Diese Forderung ist erfüllt durch
selbsthemmende Antriebe,
nicht auslegbare, selbsttätig einfallende Sperrklinken,
Rückschlagventile unmittelbar am Arbeitszylinder,
Klemmzylinder.