DGUV Vorschrift 27 - Luftfahrt

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§ 93 - Inkrafttreten

(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 1987 3 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Luftfahrt" (VBG 78) vom 20. Dezember 1974 außer Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Unfallverhütungsvorschrift sind für Bodengeräte und Einrichtungen der Luftfahrt folgende Unfallverhütungsvorschriften nicht mehr anzuwenden:

  1. "Stetigförderer" (VBG 10),

  2. "Fahrzeuge" (VBG 12),

  3. "Flurförderzeuge" (VBG 12a),

  4. "Hebebühnen" (VBG 14).

Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.