§ 79 - Rückwärtsfahren
Fahrer dürfen mit Bodengeräten nur rückwärts fahren, wenn sichergestellt ist, daß keine Versicherten gefährdet werden. Erforderlichenfalls müssen sie sich einweisen lassen.
Fahrer dürfen mit Bodengeräten nur rückwärts fahren, wenn sichergestellt ist, daß keine Versicherten gefährdet werden. Erforderlichenfalls müssen sie sich einweisen lassen.