§ 20 - Luftfahrzeuge mit ausländischer Zulassung
Die Bestimmungen des § 6 Abs. 1 und der §§ 7 bis 17 gelten nicht für Luftfahrzeuge mit ausländischer Zulassung.
Die Bestimmungen des § 6 Abs. 1 und der §§ 7 bis 17 gelten nicht für Luftfahrzeuge mit ausländischer Zulassung.