Abschnitt 96 - Zu § 27:
Neben der Festlegung von notwendigen Reinheitsanforderungen an den Lieferanten der Roh- und Hilfsstoffe sind stichprobenartige Überprüfungen beim Hersteller organischer Peroxide notwendig.
Neben der Festlegung von notwendigen Reinheitsanforderungen an den Lieferanten der Roh- und Hilfsstoffe sind stichprobenartige Überprüfungen beim Hersteller organischer Peroxide notwendig.