DGUV Vorschrift 13 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Organische Peroxide

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Abschnitt 82 - Zu § 22 Abs. 1:

Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn Kraftfahrzeuge und Flurförderzeuge nur nach Maßgabe der folgenden Tabelle eingesetzt werden:

Fahrzeugartohne Versandpackungmit Versandpackung
im Freienin Räumenim Freienin Räumen
elektrisch angetrieben
mit Explosionsschutz
++++
elektrisch angetrieben
ohne Explosionsschutz
+-++
(2)
dieselbetrieben
mit Explosionsschutz
+-+(+)
Sonstige Kfz--+
(1)
-
+ geeignet
- nicht geeignet
(+) beschränkt geeignet
(1) geeignet, wenn die Kfz den Anforderungen der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (GGVS) bzw. der Anlage B des ADR entsprechen.
(2) geeignet, wenn die Fahrzeuge z.B. den Anforderungen der DIN VDE 0100 "Errichten von Starkstrom anlagen mit Nennspannungen bis 1 000 V" entsprechen.