Abschnitt 68 - Zu § 17 Abs. 3:
Eine Gefährdung ist insbesondere dann nicht zu erwarten, wenn organische Peroxide beim Umgang in Versand- oder gleichwertigen Betriebsverpackungen vorliegen, z.B. bei Versand- oder Verladearbeiten.
Eine Gefährdung ist insbesondere dann nicht zu erwarten, wenn organische Peroxide beim Umgang in Versand- oder gleichwertigen Betriebsverpackungen vorliegen, z.B. bei Versand- oder Verladearbeiten.