Abschnitt 61 - Zu § 12 Abs. 2:
Ein gefährlicher Einschluss von organischen Peroxiden liegt z.B. vor, wenn diese sich in beidseitig abgeschlossenen Rohrleitungsabschnitten oder Fördereinrichtungen für einen solchen Zeitraum befinden, dass bei den vorliegenden Temperaturen eine gefährliche Zersetzung eintreten kann.