Abschnitt 55 - Zu § 11 Abs. 7:
Bestimmungsgemäßer Betrieb sind Betriebsvorgänge, für die die Anlage bei funktionsfähigem Zustand der Systeme (ungestörter Zustand) bestimmt und geeignet ist (Normalzustand). So weit möglich sind logische Verriegelungs- und Prozesstechniken vorzusehen, die die beabsichtigte Reaktionsführung gewährleisten.