Abschnitt 41 - Zu § 7 Abs. 7:
Zur Festlegung der höchstzulässigen Aufbewahrungstemperatur siehe Durchführungsanweisungen zu § 18 Abs. 1 Nr. 2.
Zur Festlegung der höchstzulässigen Aufbewahrungstemperatur siehe Durchführungsanweisungen zu § 18 Abs. 1 Nr. 2.