Abschnitt 31 - Zu § 5 Abs. 10:
Dies kann z.B. durch Verlegung mit ausreichendem Gefälle und regelmäßigem Spülen oder durch Abdeckung, z.B. mit Gitterrosten, sichergestellt werden, die eine Sichtkontrolle ermöglichen.
Dies kann z.B. durch Verlegung mit ausreichendem Gefälle und regelmäßigem Spülen oder durch Abdeckung, z.B. mit Gitterrosten, sichergestellt werden, die eine Sichtkontrolle ermöglichen.