Abschnitt 30 - Zu § 5 Abs. 9:
Siehe BG-Regeln "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" (BGR 132, bisherige ZH 1/200).
Siehe BG-Regeln "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" (BGR 132, bisherige ZH 1/200).