Abschnitt 20 - Zu § 3 Abs. 4:
Als Prüfmethode zur Feststellung ist z.B. die Prüfung D der Sprengstofflager-Richtlinie SprengLR 011 "Richtlinie für das Zuordnen sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen" mit der niedrigsten und der höchsten Anzahl Packstücke geeignet.