
Elektromagnetische Felder (bisher: BGR B11)
Anhangteil
Anhang 5 – Betriebsanweisungen
Eine Betriebsanweisung nach der Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (BGV B11) sollte z. B. folgende Punkte berücksichtigen:
Anwendungsbereich
Standort
Angabe der Anlagen, Maschinen, Geräte
Angabe der Arbeitsbereiche, -plätze
Expositionssituation
Angabe und Beschreibung der Expositionsbereiche, erforderlichenfalls mit Skizze
Angaben zur Exposition
Mögliche Gefährdungen
Kraftwirkungen
Reizwirkung (Niederfrequenz)
Wärmewirkung (Hochfrequenz)
Berührungsspannungen und Körperströme
Beeinflussungen von Körperhilfsmitteln
Schutzmaßnahmen
Zugangsregelungen
Abschirmung
Abstand
Reduzierung der Leistung, Abschaltung
Begrenzung der Aufenthaltsdauer
Weitere organisatorische Maßnahmen, z. B. Beaufsichtigung, Aufsichtführung
Persönliche Schutzausrüstungen
Unterweisung
Verhalten am Arbeitsplatz
bei bestimmungsgemäßem Betrieb
im Fehlerfall
bei Instandhaltung
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
Meldung (Notrufnummer, Verantwortlicher)
Vorhandene EM-Felder beachten
Folgen bei Nichtbeachtung der Betriebsanweisung
Gesundheitliche Schäden
Arbeitsrechtliche Konsequenzen
Weitere Unterlagen/Vorschriften
Betriebsanleitungen (Hersteller)
Betriebliche Regelungen für Fremdfirmen
Lagepläne
Weitere Angaben
Inkraftsetzung