DGUV Regel 103-013 - Elektromagnetische Felder

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Anhang 3 - Zulässige Werte für Personen mit Körperhilfen

1
Zulässige Werte für Personen mit Herzschrittmacher

1.1 Allgemeines

Für Personen mit Herzschrittmachern gelten die Festlegungen der Norm E DIN VDE 0848-3-1 "Sicherheit in elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern; Teil 3-1: Schutz von Personen mit aktiven Körperhilfsmitteln im Frequenzbereich 0 Hz bis 300 GHz".

2
Zulässige Werte für Personen mit anderen Körperhilfen

In Vorbereitung