DGUV Regel 113-014 - Maschinelle Hohlglasherstellung

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Beschreibung der Belastungen und Gefährdungen

3.2.1
Mechanische Gefährdungen

[siehe Nummer 1 des Gefährdungs- und Aufgabenkatalogs1]

Mechanische Gefährdungen ergeben sich aus:

  • ungeschützt bewegten Maschinenteilen,

  • dem Vorhandensein von gefährlichen Oberflächen,

  • sich bewegenden Transportmitteln,

  • sich unkontrolliert bewegenden Teilen,

  • dem Bewegen im Arbeits- und Verkehrsbereich.

3.2.2
Gefährdungen durch elektrische Anlagen und Betriebsmittel

[siehe Nummer 2 des Gefährdungs- und Aufgabenkatalogs]

Gefährdungen durch elektrische Anlagen und Betriebsmittel ergeben sich aus:

  • dem Berühren betriebsmäßig Spannung führender Teile,

  • dem Berühren leitfähiger Teile, die im Fehlerfall Spannung führen können,

  • dem unzulässigen Annähern an Spannung führende Teile über 1 kV.

3.2.3
Gefährdungen durch Arbeitsstoffe (Gefahrstoffe)

[siehe Nummer 3 des Gefährdungs- und Aufgabenkatalogs]

Gefährdungen durch Gefahrstoffe ergeben sich aus:

  • dem Vorhandensein von Stäuben, Rauchen, Aerosolen,

  • dem Umgang mit festen, flüssigen oder gasförmigen Gefahrstoffen,

  • dem Umgang mit sensibilisierenden Stoffen,

  • dem Umgang mit krebserzeugenden Stoffen.

3.2.4
Biologische Gefährdung

[siehe Nummer 4 des Gefährdungs- und Aufgabenkatalogs]

Biologische Gefährdungen ergeben sich aus:

  • dem Vorhandensein von Mikroorganismen, Pilzsporen.

3.2.5
Brand und Explosionsgefährdung

[siehe Nummer 5 des Gefährdungs- und Aufgabenkatalogs]

Gefährdungen durch Brand und Explosion ergeben sich aus dem:

  • Vorhandensein von brennbaren Stoffen (fest, flüssig, gasförmig) oder elektrischer Energie,

  • Vorhandensein von explosionsgefährlichen Stoffen (fest, flüssig, gasförmig),

  • Vorhandensein oder Umgang mit Explosivstoffen.

3.2.6
Spezielle physikalische Gefährdungen

[siehe Nummer 6 des Gefährdungs- und Aufgabenkatalogs]

Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen sind:

  • Lärm, Ultraschall,

  • Ganzkörpervibrationen, Hand-Arm-Vibrationen,

  • ionisierende und nichtionisierende Strahlung,

  • elektromagnetische Felder,

  • vom Normaldruck abweichende Druckverhältnisse,

  • thermische Einwirkungen (Wärmebelastung, Kontakt mit heißen Flächen).

3.2.7
Gefährdung durch Mängel in der Organisation

[siehe Nummer 7 des Gefährdungs- und Aufgabenkatalogs]

Gefährdungen durch Mängel in der Organisation treten auf bei:

  • Übertragung von Unternehmerpflichten,

  • Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzten,

  • Installierung eines Arbeitsschutzausschusses,

  • Unterweisung, Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilung,

  • Koordinierung von Tätigkeiten,

  • Prüfpflichten für technische Einrichtungen,

  • Beauftragung für spezielle Tätigkeiten,

  • Auswahl und Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen,

  • Organisation der Ersten Hilfe,

  • Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge,

  • Schutz bestimmter Personengruppen (werdende Mütter, Jugendliche, Behinderte),

  • Flucht und Rettungswege (Meldeeinrichtungen, Pläne, Leitsysteme).

3.2.8
Gefährdungen und Belastungen durch ergonomische Mängel

[siehe Nummer 8 des Gefährdungs- und Aufgabenkatalogs]

Gefährdungen und Belastungen ergeben sich aus:

  • klimatischen Faktoren (Wärme, Kälte, Zugluft, Luftfeuchte),

  • Beleuchtung (Blendung, Kontrast, Lichtfarbe und Farbwiedergabe),

  • Wahrnehmungs- und Handhabungsfaktoren (Greifbereiche, Zugänglichkeit des Arbeitsplatzes),

  • physische Faktoren (Heben und Tragen, Sitzarbeit, statische Muskelarbeit, Arbeit in Nass- und Feuchtbereichen sowie im Freien).

3.2.9
Nervliche, mentale, psychische und soziale Belastungen

[siehe Nummer 9 des Gefährdungs- und Aufgabenkatalogs]

Gefährdungen durch nervliche, mentale und soziale Belastungen ergeben sich aus:

  • sich kurzzyklisch wiederholenden Tätigkeiten,

  • Zeit- und Verantwortungsdruck (Stress),

  • Pufferzeit (Taktbindung),

  • Individualdistanz, Einzelarbeitsplatz, Isolation,

  • Mehrmaschinenbedienung,

  • Mängel in den sozialen Rahmenbedingungen (Mehrschichtarbeit, Dauernachtarbeit, unregelmäßige Arbeitszeit, Mehrarbeit),

  • besondere sensorische Anforderungen.

3.2.10
Eignung persönlicher Schutzausrüstungen und Belastungen durch deren Benutzung

[siehe Nummer 11 des Gefährdungs- und Aufgabenkatalogs]

  • Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen,

  • Belastungen durch Tragen der persönlichen Schutzausrüstungen.

Gefährdungs- und Aufgabenkatalog - Allgemeiner Teil - der Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie; siehe http://www.bgglaskeramik.de/d/pages/praev/beratung/gef_urteil/doc_pdf/allgemein.doc