Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich
1.1
Diese BG-Regel findet Anwendung auf den Betrieb von Maschinen, Geräten und Einrichtungen zur maschinellen Herstellung von Hohlglasprodukten am heißen Ende.
Maschinen, die am heißen Ende zum Einsatz kommen, sind z.B.
Speiser: Tropfenspeiser, Kugelspeiser,
Tropfenverteiler, Multi-Scoopmechanismus,
Maschinen zur Formgebung: Glaspresse, IS-Maschine, rotierende Formgebungsmaschine,
Transporteinrichtungen: Maschinenband, Übergabe, Abschieber, Entnahme, Wendeeinrichtung, Kühlofeneintragband, Einschieber,
Heißend-Glasvergütungseinrichtung,
Heißend-Glasprüfmaschinen.
1.2
Die Inhalte dieser BG-Regel finden auch Anwendung auf den Betrieb von Maschinen und Einrichtungen zur maschinellen Herstellung von Hohlglasprodukten aus Röhren.