DGUV Regel 113-014 - Maschinelle Hohlglasherstellung

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

1.1

Diese BG-Regel findet Anwendung auf den Betrieb von Maschinen, Geräten und Einrichtungen zur maschinellen Herstellung von Hohlglasprodukten am heißen Ende.

Maschinen, die am heißen Ende zum Einsatz kommen, sind z.B.

  • Speiser: Tropfenspeiser, Kugelspeiser,

  • Tropfenverteiler, Multi-Scoopmechanismus,

  • Maschinen zur Formgebung: Glaspresse, IS-Maschine, rotierende Formgebungsmaschine,

  • Transporteinrichtungen: Maschinenband, Übergabe, Abschieber, Entnahme, Wendeeinrichtung, Kühlofeneintragband, Einschieber,

  • Heißend-Glasvergütungseinrichtung,

  • Heißend-Glasprüfmaschinen.

1.2

Die Inhalte dieser BG-Regel finden auch Anwendung auf den Betrieb von Maschinen und Einrichtungen zur maschinellen Herstellung von Hohlglasprodukten aus Röhren.