DGUV Regel 113-014 - Maschinelle Hohlglasherstellung

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Abschnitt 4.9 - 4.9 Sonstige Gefährdungen

4.9.1
Schichtarbeit

Schichtarbeit birgt gesundheitliche und soziale Risiken, insbesondere wenn nachts und an Wochenenden gearbeitet werden muss. Die Schichtarbeit ist nach den neuesten arbeitsmedizinischen Erkenntnissen zu gestalten.

In jedem Fall sind die Forderungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten.

Hilfreiche Informationen sind bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erhältlich.

4.9.2
Vorbeugende Instandhaltung

In der Praxis hat sich gezeigt, dass durch die Einführung einer vorbeugenden Instandhaltung eine Reduzierung der Unfall- und Gesundheitsgefährdungen der betroffenen Mitarbeiter erreicht wird. Außerdem werden damit die Betriebsausfallzeiten gesenkt. Durch geplanten, rechtzeitigen Austausch von Verschleißteilen, durch die gezielte Bereitstellung von Personal und Material können Störungen (Betriebsunterbrechungen) minimiert werden. Die Tätigkeiten können unter weniger Zeitdruck (Hektik, Stress) und müssen nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden.

Jede Betriebsstörung bedeutet gleichzeitig eine erhöhte Gefährdung der Versicherten. Rund 20 % der Arbeitsunfälle im gewerblichen Bereich ereignen sich während der Störungsbeseitigung.

4.9.3
Zusammenwirken von Versicherten

Werden Tätigkeiten durch mehrere Versicherte durchgeführt, muss eine Verständigung auch unter den besonderen Bedingungen in den Hohlglasherstellungsbereichen (Lärmpegel, persönliche Schutzausrüstungen, eingeschränkter Sichtkontakt) gewährleistet sein. Über die sich daraus ergebenden besonderen Gefahren und erforderlichen Maßnahmen (Koordination der Arbeiten) sind die Versicherten zu unterweisen.