DGUV Regel 113-014 - Maschinelle Hohlglasherstellung

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Biologische Gefährdungen

Gefährdungen durch biologische Einwirkungen können sich durch das Vorhandensein von Umlaufkühlsystemen, wie Scherenkühlung, Scherbenrückführung, Formenkühlung an Rundläufern, ergeben.

Die Wasserkreisläufe sind so zu unterhalten, dass eine Gefährdung der Versicherten durch Mikroorganismen, z.B. Keime, Pilze, Bakterien und Legionellen, nicht wirksam werden kann.

Dazu ist es erforderlich:

  • die Kühlkreisläufe von Verunreinigungen sauber zu halten,

  • sie regelmäßig hinsichtlich ihrer Belastungen zu prüfen,

  • die Kühlschmierstoffe gegebenenfalls auszutauschen.

Wasser ohne Zusätze ist kein Kühlschmierstoff im Sinne der Vorschriften und Regeln. Für wassergemischte und nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe gelten die Inhalte der BG-Regel "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" (BGR 143) sowie der BG-Information "Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe" (BGI 762).