DGUV Regel 113-012 - Tätigkeiten mit Epoxidharzen

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Abschnitt 5.7 - 5.7 Erste Hilfe

5.7.1
Allgemeine Maßnahmen

Bei Verletzungen bzw. Unfällen sind folgende allgemeinen Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen:

  • Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrbereich an die frische Luft bringen.

  • Arzt verständigen.

  • Verletzten vor Wärmeverlust schützen.

  • Stabile Seitenlagerung bei Bewusstlosigkeit.

  • Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage.

  • Chemischen Stoff identifizieren (Verpackung oder Verpackungsaufschrift oder Sicherheitsdatenblatt).

  • Erbrochenes entfernen und gegebenenfalls für eine möglicherweise später erforderliche Analyse aufbewahren.

  • Sicherheitsdatenblatt für den Arzt bereithalten.

5.7.2
Hautkontakt

Bei Hautkontakt mit Epoxidharzen sind folgende Maßnahmen durchzuführen bzw. zu beachten:

  • Kontaminierte Kleidung unter Verwendung der Schutzhandschuhe entfernen.

  • Flüssiges Harz oder flüssigen Härter mit saugfähigem Material (Papierhandtuch, Zellstofftaschentuch) lokal aufnehmen, nicht verreiben, anschließend fünf Minuten intensiv mit fließendem Wasser spülen und mit Wasser und Seife oder soweit vorhanden mit Polyethylenglykol (PEG 400 - Lutrol-E, Roticlean-E) nachwaschen.

  • Keine Lösemittel verwenden.

Hinweise für den Arzt:

Bei Hautkontakt mit PEG-400 (Lutrol-E, Roticlean-E) spülen und mit Wasser und Seife nachwaschen.

5.7.3
Augenkontakt

Bei Augenkontakt sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Augenlider öffnen und mindestens 10 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Spülflüssigkeit darf nicht in das unverletzte Auge gelangen.

  • In jedem Fall Augenarzt aufsuchen.

5.7.4
Einatmen von Epoxidharzen oder ihren Bestandteilen

Beim Einatmen von Epoxidharzen oder ihren Bestandteilen sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Frischluftzufuhr sichern.

  • Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten, z.B. lockeren, nicht fest sitzenden Zahnersatz und Erbrochenes entfernen.

5.7.5
Verschlucken von Epoxidharzen oder ihren Bestandteilen

Beim Verschlucken von Epoxidharzen oder ihren Bestandteilen sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Kein Erbrechen auslösen!

  • Mund mit Wasser ausspülen.

  • Bei erhaltenem Bewusstsein Wasser (ca. ein Glas) in kleinen Schlucken verabreichen.

  • Bei eingeschränktem Bewusstsein nichts zu trinken verabreichen.

  • Falls Erbrechen eintritt, Kopf nach unten halten, damit Erbrochenes nicht in die Atemwege gelangt.