DGUV Regel 113-012 - Tätigkeiten mit Epoxidharzen

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Herstellen von Epoxidharzen

Die Herstellung der Basisharze, Härter und Zuschlagstoffe erfolgt im Wesentlichen in geschlossenen Anlagen im Bereich der chemischen Industrie. Durch den Einsatz von Additiven, Füllstoffen und Flexibilisatoren werden im so genannten Formulierungsprozess die gewünschten Produkteigenschaften eingestellt. Ein direkter Kontakt mit den Stoffen ist im Bereich der herstellenden Industrie nahezu auf den Bereich der Probenahme, die Anwendungstechnik und auf Reinigungsarbeiten beschränkt.