Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich
Diese BG-Regel findet Anwendung auf Tätigkeiten mit Epoxidharzen und deren Komponenten.
Diese BG-Regel erläutert die Vorschriften des Dritten und Vierten Abschnitts der Gefahrstoffverordnung; eine Technische Regel für Gefahrstoffe "Epoxidharze" ist in Vorbereitung.