DGUV Regel 113-012 - Tätigkeiten mit Epoxidharzen

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Abschnitt 4 - 4 Gesundheitsgefährdungen bei Tätigkeiten mit Epoxidharzen

4.1

Epoxidharz-Zubereitungen enthalten reaktive Bestandteile, die zu verschiedenen Gesundheitsgefährdungen führen können.

Die wesentlichen Gefährdungen werden durch die R-Sätze

  • R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen,

  • R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut,

  • R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken,

  • R 34 Verursacht Verätzungen,

  • R 38 Reizt die Haut,

  • R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung

  • R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich,

  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich,

gekennzeichnet.

4.2

Die meisten der verwendeten Basisharze und die als Reaktivverdünner eingesetzten Glycidether sind als reizend und hautsensibilisierend eingestuft. Sowohl bei den Harzen als auch bei den Reaktivverdünnungen handelt es sich um potente Allergene, die zu allergischen Kontaktekzemen führen können. Bei den in kalt härtenden Systemen als Härter verwendeten Aminen, Aminaddukten, Polyaminoamiden handelt es sich um alkalisch reagierende Verbindungen, die als ätzend oder reizend eingestuft sind. Die meisten verwendeten Amine, z.B. Isophorondiamin, Xylylendiamin, besitzen ebenfalls hautsensibilisierende Eigenschaften.

4.3

Im Gegensatz zu vielen anderen Berufsallergenen treten epoxidharzverursachte Kontaktekzeme häufig bereits nach relativ kurzen Expositionszeiten (Tage, Wochen) auf. Die Hauterscheinungen müssen hierbei nicht nur auf die direkten Kontaktzonen begrenzt sein, sondern können als aerogene Kontaktekzeme auch im Gesicht und an anderen unbedeckten Hautpartien auftreten.

4.4

Heiß härtende Epoxidharzsysteme enthalten Dicarbonsäureanhydride, die atemwegssensibilisierende Eigenschaften besitzen.

4.5

Werden aus Epoxidharz gefertigte Werkstücke nachbearbeitet, können auch die hierbei entstehenden Schleif- und Frässtäube zu Hauterkrankungen und Atemwegsbeschwerden führen.

Untersuchungen haben gezeigt, dass diese Stäube geringe Restgehalte an sensibilisierenden Rezepturbestandteilen enthalten können [Christian Pedersen: Exposure to Epoxy-Monomers from hardened Epoxy in Working; in: Conference on Epoxies (Hrsg. J. Terwoert), London, April 11th, 2003 (ISBN 90-77286-15-2)].

4.6

Bei Tätigkeiten mit lösemittelhaltigen Epoxidharzprodukten sind zusätzlich die lösemittelspezifischen Gesundheitsgefährdungen zu berücksichtigen.