Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich
Diese BG-Regel findet Anwendung auf das Arbeiten in der Kunststoffindustrie. Sie weist auf Gefährdungen hin, die beim Umgang mit Roh- und Hilfsstoffen, deren Mischungen, Halbzeugen, Zubereitungen und Arbeitsmitteln auftreten können und beschreibt technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.