DGUV Regel 113-010 - Sicheres Arbeiten in der Gummiindustrie

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Abschnitt 6.1 - 6 Gefährdungskatalog - Einzeltätigkeiten

6.1 Umschlag

Unter Umschlag werden Lager- und Transportprozesse von Stückgut und Containerware (begast und unbegast) verstanden.

6.1.1
Stückgut- und Containerumschlag

Als Stückgut werden alle Gebinde außer Containern bezeichnet, z.B. Fässer, palettierte Waren, Maschinenteile.

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Schwere körperliche Arbeit

  1. Handhaben schwerer Lasten

    1. Prüfen, ob die Richtwerte für das Heben und Tragen möglichst unterschritten werden

    2. Lastgewichte verringern (z.B. kleinere Gebinde)

    3. Transport- und Tragehilfen zur Verfügung stellen

    4. Auf die richtige Körperhaltung achten

Rechtsgrundlagen und Informationen:

LasthandhabV; BGI 641

Teile mit gefährlichen Oberflächen

  1. Ecken, Kanten

  2. Spitzen, Schneiden

  3. Rauigkeit

    Z. B. schadhafte Paletten, Gitterboxen, raue Holzpaletten, scharfkantige Verpackungsbänder

    1. Arbeiten automatisieren

    2. Qualitätskontrolle durchführen

    3. Technische Hilfsmittel verwenden

      (siehe BG-Information "Transport von Hand" (BGI 641))

    4. Spitze und scharfe Gegenstände (z.B. Messer, Scheren) sicher aufbewahren (z.B. im Köcher)

    Teile mit gefährlichen Oberflächen

    1. Schadhafte Teile aussortieren (z.B. Paletten)

    2. Geeignete Schutzhandschuhe, gegebenenfalls Schutzkleidung benutzen (siehe Merkblatt "Persönliche Schutzausrüstung" (A 008) der BG Chemie)

    M06 Schutzhandschuhe benutzen
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Gesundheitsschädigende Wirkung von Stoffen

  1. Undichte Gebinde

    1. Undichte Gebinde und ausgetretene Stoffe beseitigen

    2. Persönliche Schutzausrüstungen bereitstellen (siehe Merkblatt "Persönliche Schutzausrüstung" (A 008) der BG Chemie)

  2. Begaste Container

    1. Kontakt mit dem Begasungsmittel ausschließen, z.B. durch Belüften

6.1.2
Arbeiten an Silos und Tanks

In Silos werden feste Einsatzstoffe (z.B. Ruß und andere Füllstoffe), in Tanks flüssige Einsatzstoffe (z.B. Weichmacher) gelagert.

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten.

Enge Räume

  1. Arbeiten in Silos und Tanks

    1. Maßnahmen zur Störungsbeseitigung schritlich in Arbeits-Erlaubnisschein festlegen

    2. Kontrolle der Maßnahmen durch Aufsichtsführenden

Rechtsgrundlagen und Informationen:

BGR 117-1

Gesundheitsschädigende Wirkung von Stoffen

  1. Austreten von Stoffen

  2. Staubbelastung bei pneumatischer Förderung (insbesondere von Ruß in geschlossenen Räumen)

    1. Dichtheit von Silos, Tanks, Befüll- und Entleereinrichtungen sicherstellen