Abschnitt 5.3 - 5.3 Gefährdung durch ergonomische Faktoren (Abschnitt 3 der BGI 571)
5.3.1
Schwere körperliche Arbeit (Abschnitt 3.1 der BGI 571)
- ▪
Handhaben von Lasten (z.B. Großreifen, Mischungspuppen, Spulen, Trommeln, Rollen, Halbzeuge, Formen)
- ▪
Ungünstig gestaltete Arbeitsplätze
- ⇒
Schwere Werkzeuge nur mit dafür geeigneten Hebeeinrichtungen (z.B. Hubtisch) wechseln
- ⇒
SieheAbschnitt 3.1der BGI 571
5.3.2
Einseitig belastende körperliche Arbeit (Abschnitt 3.2 der BGI 571)
- ▪
Sich ständig wiederholende Arbeitsgänge (z.B. Stückgutumschlag, Konfektionieren)
- ▪
Wiederkehrende Bewegungen kleiner Muskeln der Finger, Hände, Arme mit relativ hoher Bewegungsfrequenz (z.B. Konfektionieren, Nacharbeiten)
- ▪
Zwangshaltungen (Hocken, Knien, Stehen, Sitzen, Liegen, verdreht, gebeugt, überstreckt (Überkopf))
- ▪
Beengte Raumverhältnisse
- ▪
Halten
- ▪
Drücken
- ⇒
SieheAbschnitt 3.2der BGI 571
5.3.3
Beleuchtung (Abschnitt 3.3 der BGI 571)
- ▪
Beleuchtungsstärke
- ⇒
Verschmutzungen (Dämpfe, Stäube) an Beleuchtungskörpern beseitigen
- ⇒
Bei Prüfarbeitsplätzen sind über den in der Arbeitsstätten-Richtlinie "Künstliche Beleuchtung" (ASR 7/3) vorgegebenen Rahmen hinausgehende Maßnahmen sinnvoll, z.B. besonders hohe Leuchtdichten bei der Prüfung dunkler Teile sicherstellen (Orientierungswert 1000 Lux)
- ⇒
Auf erhöhte Leuchtdichte beim Einsatz älterer Personen achten (50 % mehr zwischen dem 40. und 55. Lebensjahr, Verdopplung ab dem 55. Lebensjahr - siehe z.B. www.baua.de/de/Publikationen/ Broschueren/A15.html)
- ⇒
Blendung durch Art der Beleuchtung vermeiden (insbesondere beim Einsatz älterer Personen)
- ▪
Leuchtdichteverteilung im Gesichtsfeld (Kontraste)
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Direkt- und Reflexblendung
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Örtliche Gleichmäßigkeit
- ▪
Zeitliche Gleichmäßigkeit
- ▪
Lichtrichtung und Schattigkeit
- ⇒
Beleuchtungskörper so anbringen, dass für räumliches Sehen erforderliche Schattigkeit/Kontrast entstehen
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Lichtfarbe und Farbwiedergabe
- ▪
Farbgestaltung
- ▪
Lichtausfall
- ⇒
SieheAbschnitt 3.3der BGI 571
5.3.4
Klima (Abschnitt 3.4 der BGI 571)
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Luftqualität
- ▪
Lufttemperatur
- ▪
Hitze-/Kältearbeitsplätze
- ▪
Luftfeuchte
- ▪
Luftgeschwindigkeit
- ▪
Wärmestrahlung
- ⇒
SieheAbschnitt 3.4der BGI 571
5.3.5
Informationsaufnahme (Abschnitt 3.5 der BGI 571)
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Monitore, Displays
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Optische Signale (Anzeigen)
- ▪
Akustische Signale
- ▪
Gefahrensignale
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Sicherheitskennzeichen
- ▪
Handzeichen
- ⇒
SieheAbschnitt 3.5der BGI 571
5.3.6
Wahrnehmungsumfang (Abschnitt 3.6 der BGI 571)
- ▪
Zu hohe Informationsdichte
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Ermüdung oder verringerte Aufmerksamkeit durch Monotonie
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Ausnahmesituationen
- ⇒
SieheAbschnitt 3.6der BGI 571
5.3.7
Erschwerte Handhabbarkeit von Arbeitsmitteln (Abschnitt 3.7 der BGI 571)
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Bedienelemente (Steilteile)
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Von Hand geführte Werkzeuge/Handwerkzeuge (z.B. Messer, Scheren)
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Schneiden bei sich bewegenden Produkten
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Nur vorne abgerundete Messer verwenden, soweit das betriebstechnisch möglich ist
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Messer mit sicherem Griff verwenden (der Hand angepasster, ergonomisch gestalteter Griff mit "Nase", die Abrutschen der Hand zur Schneide verhindert)
- ⇒
Ausschneiden der Mischungen auf der Walze eines Walzwerkes mit dem Handmesser: unter der Mitte der Walze vom Körper weg schneiden
- ⇒
Siehe auchAbschnitt 3.7der BGI 571
5.3.8
Steharbeitsplätze (Abschnitt 3.8 der BGI 571)
- ▪
Belastung von Wirbelsäule und Beinen, Arbeitshöhe, Kopfhaltung, Greifraum
- ⇒
SieheAbschnitt 3.8der BGI 571
5.3.9
Bildschirmarbeitsplätze (Abschnitt 3.9 der BGI 571)
- ▪
Bildschirm/Blendung, Tastatur, Arbeitsfläche und dergleichen
- ⇒
SieheAbschnitt 3.9der BGI 571