DGUV Regel 113-010 - Sicheres Arbeiten in der Gummiindustrie

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Abschnitt 6.10 - 6.10 Oberflächenbehandlung

6.10.1
Vorbehandeln von Festigkeitsträgern und Verbundmaterial

Das Vorbehandeln von Festigkeitsträgern und Verbundmaterial erfolgt auf unterschiedlichen Maschinen in halb- oder vollautomatischen Verfahren. Dabei werden auch Gefahrstoffe verwendet (z.B. Entfettungsmittel, Grundiermittel, Primer, Haftmittel).

Abbildung 41: Beschichtung von Metallteilen mit Haftvermittlern
ccc_1157_abb53.jpg

Zu Schutzmaßnahmen siehe insbesondere Abschnitte 5.3.1 "Heben und Tragen", 5.4 "Mechanische Gefährdungen", 5.6 "Gefahrstoffe", 5.7 "Brände und Explosionen", 5.9.1 "Lärm", 5.9.8 "Heiße und kalte Oberflächen" dieser BG-Regel.

6.10.2
Spritzen, Lackieren, Kleben, Beflocken, Beschichten, Tauchen

Die aus der Vulkanisation kommenden Gummiformteile oder Profile können je nach Einsatzzweck weiter bearbeitet werden. Typische Arbeitsgänge sind Spritzen von Decklacken, Aufsprühen von Klebstoffen und anschließende Beflockung, Beschichten mit Trennmittel, Tauchen in Präparationen. Besonders zu beachten ist der Einsatz von toxischen, sensibilisierenden oder brennbaren Gefahrstoffen.

Zu Schutzmaßnahmen siehe insbesondere Abschnitte 5.6 "Gefahrstoffe" und 5.7 "Brände und Explosionen". Besonders zu beachten ist auch der Schutz benachbarter Arbeitsplätze.