DGUV Regel 101-017 - Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6 - 6 Erste Hilfe

Der Unternehmer hat die erforderlichen Einrichtungen zur Ersten Hilfe bei Unfällen und das erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen. Er kann mit dem Auftraggeber vereinbaren, dass dessen Personal und Einrichtungen seinem Betrieb zur Verfügung stehen.

Bei dem erforderlichen Personal handelt es sich z.B. um Ersthelfer.

Siehe § 24 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1).