DGUV Regel 101-017 - Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen

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Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen
(bisher: BGR 208)

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Fachausschuss "Tiefbau" der BGZ

Stand der Vorschrift: aktualisiert Oktober 2006

Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus

  • staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)

    und/oder

  • berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)

    und/oder

  • technischen Spezifikationen

    und/oder

  • den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.

BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift gegeben.

Vorbemerkung

Die in dieser BG-Regel enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in sicherheitstechnischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Vergabe von Aufträgen3
Gefährdungsbeurteilung4
Allgemeines4.1
Zuordnung zu den Schutzstufen4.2
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit5
Betriebsanweisung, Unterweisung5.1
Beschäftigungsbeschränkungen5.2
Schutzmaßnahmen5.3
Spezielle Schutzmaßnahmen5.4
Erste Hilfe6
Verhalten nach Unfällen7
Zeitpunkt der Anwendung8
Muster GefährdungsbeurteilungAnhang 1
Prüfliste zur Gefährdungsbeurteilung bei Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen BereichenAnhang 2
Muster-BetriebsanweisungAnhang 3
Merkblatt "Kanülenstichverletzung"Anhang 4
Vorschriften und RegelnAnhang 5