DGUV Regel 112-201 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Kennzeichnung

3.4.1 CE-Kennzeichnung

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken müssen deutlich sichtbar und dauerhaft mit der CE-Kennzeichnung versehen sein.

3.4.2 Weitere Kennzeichnung

Folgende Kennzeichnungen sind gemäß Norm ebenfalls erforderlich:

  • Bezeichnung als Rettungsweste, Angabe der entsprechenden Leistungsstufe (100, 150 oder 275) und Angabe über Betätigungsweise (manuell oder vollautomatisch)

  • Bei aufblasbaren Rettungswesten der Hinweis, dass dieses Auftriebsmittel erst im voll aufgeblasenen Zustand eine Rettungsweste darstellt

  • Größenbereich der Rettungsweste, z. B. Bereich der Brust- oder Bauchweite und der Gewichtsbereich der Benutzer bzw. Benutzerinnen

  • Mindestauftrieb und Höhe des Auftriebsanteils durch Aufblasen, falls vorhanden

  • Hinweise auf Lagerung, Handhabung, Reinigung und Wartung

  • Einfache Hinweise für das Anlegen und Anpassen

  • Einfache Benutzungsanweisungen

  • Falls mit Druckgas aufblasbar, Hinweise auf die Größe und den Inhalt des Druckgasbehälters

  • Modellbezeichnung des Herstellers, Seriennummer und Quartal (oder Monat) sowie Jahr der Herstellung

  • Name des Herstellers oder Vertreibers und dessen Versandadresse.

  • Die Bezeichnung der europäischen Norm, der die Rettungsweste entspricht

  • Piktogramme, die auf weitere Gefahren hinweisen, die entweder berücksichtigt sind oder gegen die keine Schutzwirkung besteht

  • Hinweis: "Nicht als Kissen benutzen"

  • Das bei normaler Nutzung erwartete Wartungsintervall und Raum zum Eintragen des Wartungsdatums

  • Kombinationsmöglichkeiten mit Sicherheitsgurten und anderen Kleidungs- und Ausrüstungsgegenständen, sofern zutreffend

  • Der Hinweis: "In Verbindung mit bestimmten Bekleidungsstücken kann bei bestimmten Bedingungen unter Umständen nicht die volle Leistungsfähigkeit erreicht werden. Einzelheiten siehe Datenblatt"

3.4.3 Druckgasbehälter

Druckgasbehälter müssen deutlich erkennbar und dauerhaft wie folgt gekennzeichnet sein:

  • Mindest-Bruttomasse der Druckgasflasche (in g)

  • Masse des Gasinhalts der Druckgasflasche (in g)

  • Chemische Formel des in der Druckgasflasche enthaltenen Gases (z. B. CO2)

  • Angaben zum Verfallsdatum

  • Weitere Details zur Kennzeichnung siehe EN ISO 12402-7