DGUV Regel 112-201 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken

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Anhang 3 - Begriffe und Bauteile von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken

  • Ein Feststoff-Auftriebswerkstoff ist ein Werkstoff mit einer geringeren Dichte als Wasser.

  • Ein automatisch aufblasbares persönliches Auftriebsmittel ist ein Auftriebsmittel, bei dem das Aufblasen durch Eintauchen in Wasser ohne eine Handlung des Benutzers oder der Benutzerin im Moment des Eintauchens ausgelöst wird.

  • Ein mit dem Mund aufblasbares persönliches Auftriebsmittel ist ein Auftriebsmittel, dessen Auftrieb durch Aufblasen mit dem Mund erfolgt.

  • Das Signallicht oder die Seenotleuchte ist ein aktives Ausrüstungsteil zum besseren Erkennen und Retten des Benutzers und ist bei Einsätzen in der Nacht, bei unsichtigem Wetter oder in strömenden Gewässern erforderlich.

  • Das Mehr-Kammer-Auftriebssystem ist ein Auftriebssystem, bei dem die Auftriebskörper in zwei oder mehrere unabhängige Kammern unterteilt sind, sodass bei einer Beschädigung einer der Kammern noch ausreichend andere Kammern funktionsfähig bleiben.

  • Ein Auffanggurt und eine Sicherheitsleine bilden ein Sicherheitssystem, das es der Benutzerin oder dem Benutzer ermöglicht, sich an einem Anschlagpunkt auf dem Wasserfahrzeug oder am Ufer anzuschlagen, um sich vor einem Sturz ins Wasser zu sichern oder davor zu schützen, dass er in strömendem Gewässer abgetrieben wird.

  • Die Verbindungsleine ist eine Leine, die an Rettungswesten oder Schwimmhilfen anderer, an Rettungsflößen oder anderen sicheren Gegenständen befestigt werden kann, um mehrere Personen zusammenzuhalten und die Ortung und Rettung zu erleichtern.

  • Die Schutzhülle ist eine Hülle, die üblicherweise den Auftriebskörper und weitere Funktionselemente eines persönlichen Auftriebsmittels abdeckt, um diese vor Beschädigungen, Umgebungseinflüssen und zusätzlichen Belastungen zu schützen. Die Schutzhülle kann so beschaffen sein, dass sie zusätzliche Schutzfunktionen für den Auftriebskörper beim Einsatz unter bestimmten Bedingungen aufweist.

    Ein solcher Schutz kann beispielsweise gegen starken Abrieb, Metallspritzer, Schweißperlen, chemische Einflüsse, Flammen, Hitze oder andere Gefahren erforderlich sein.

  • Das Überdruckventil ist ein Ventil, das eine Auftriebskammer gegen schädigenden Überdruck schützt.

  • Die Signalpfeife ist ein Signalmittel und Ausrüstungsteil, das unverlierbar an der Rettungsweste befestigt ist und, mit dem Mund geblasen, ein Geräusch erzeugt und helfen kann, den Benutzer oder die Benutzerin zu orten.

  • Der Hybridtyp ist ein persönliches Auftriebsmittel mit kombinierten Auftriebsarten, z. B. Feststoff und aufblasbarer Auftriebskammer.

  • Der Freibord ist der Abstand zwischen Wasseroberfläche und Atemöffnung des Benutzers oder der Benutzerin.

  • Der Auftriebskörper ist der Feststoffkörper oder aufblasbare Teil einer Rettungsweste, der den benötigten Auftrieb und durch Form und Anordnung am Körper der Benutzerin oder des Benutzers eine sichere Schwimmlage erzeugt, sodass die Atemwege der Benutzerin oder des Benutzers sicher vom Wasser freigehalten werden.

  • Die Gurtung ist die Gurtverbindung von Rettungswesten, die auch unter Belastung den vorgesehenen Sitz der Rettungsweste am Körper des Benutzers oder Benutzerin gewährleistet.

  • Das Gurtschloss ist das Verschlussteil zum Öffnen der Gurtung beim An- oder Ablegen der Rettungsweste.

  • Die Bergeschlaufe ist eine Gurtschlaufe, die die manuelle Rettung einer Person aus dem Wasser durch Dritte erleichtert.

  • Die Mundaufblasvorrichtung ist ein integrierter Bestandteil des Auftriebskörpers, das der Benutzerin oder dem Benutzer die Möglichkeit gibt, den Auftriebskörper mit dem Mund aufzublasen oder Auftriebsverluste auszugleichen. Die Mundaufblasvorrichtung besteht aus Mundstück in der Regel mit Abdeckkappe, Rückschlagventil und Schlauch.

  • Retroreflektierendes Material ist eine passive Ortungshilfe zum besseren Erkennen des Benutzers oder der Benutzern. Das Material wird als Flächen auf einem Teil der Oberfläche der Rettungsweste aufgebracht, besonders in dem Bereich, der sich im Einsatzfall der Rettungsweste über Wasser befindet. Die Mindestanforderungen sind wie folgt:

    100 cm2 bei einer 100 N Rettungsweste, 300 cm2 bei einer 150 N Rettungsweste und 400 cm2 bei einer 275 N Rettungsweste.

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Abb. 1 Bauteile von Rettungswesten