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DGUV Regel 112-201 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken (DGUV Regel 112-201)
Titel: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken (DGUV Regel 112-201)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 112-201
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
(DGUV Regel 112-201)

Regel

(Bisher BGR 201)

string DGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Oktober 2020

string
DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.

Änderungen zur letzten Version

Folgende wesentliche Änderungen wurden im Vergleich zur letzten Version dieser Regel aus dem Jahr 2015 vorgenommen:

  • Die Auswirkungen der 2016 in Kraft gesetzten EU-Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen auf PSA gegen Ertrinken wurden integriert. PSA gegen Ertrinken gehören nach dieser aktuell geltenden Verordnung der Kategorie 3 (Schutz gegen tödliche Gesundheitsrisiken) an, zuvor waren diese PSA der Kategorie 2 zugeordnet.

  • Der Anhang zu PSA im Offshore-Bereich wurde entfernt. Stattdessen wird auf die DGUV Information 203-007 "Windenergieanlagen" verwiesen, in der das Thema hinreichend behandelt wird.

  • Die Rechts- und Normenbezüge wurden aktualisiert und ergänzt.

Inhaltsverzeichnis Abschnitt
  
Vorbemerkung  
Anwendungsbereich 1
Begriffsbestimmungen 2
Maßnahmen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 3
Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen 3.1
Allgemein 3.1.1
Gefährdungsermittlung 3.1.2
Bewertung des Risikos 3.1.3
Beschaffung 3.2
Bereitstellung 3.3
Allgemeine Vorgaben 3.3.1
Kombinationen mit anderen PSA 3.3.2
Handausgelöste Rettungswesten 3.3.3
Kennzeichnung 3.4
CE-Kennzeichnung 3.4.1
Weitere Kennzeichnung 3.4.2
Druckgasbehälter 3.4.3
Benutzung 3.5
Bestimmungsgemäße Benutzung 3.5.1
Gebrauchsdauer und Überprüfungszeiträume 3.5.2
Betriebsanweisung 3.5.3
Benutzerinformation 3.5.4
Unterweisung und Übungen 3.5.5
Aufbewahrung und Lagerung 3.5.6
Überwachung 3.5.7
Prüfung und Instandhaltung 3.6
Prüfungen 3.6.1
Instandsetzung, Reparatur und Ersatzmaßnahmen 3.6.2
Wartung 3.6.3
Reinigung 3.6.4
  
Leistungskriterien gemäß DIN EN ISO 12402 Anhang 1
Beispiele von Einsatzgebieten für persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken Anhang 2
Begriffe und Bauteile von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken Anhang 3
Literaturverzeichnis Anhang 4
1. Gesetze, Verordnungen 
2. DGUV Regelwerk für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
3. Normen 

Vorbemerkung

Diese DGUV Regel erläutert die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" und die DGUV Vorschrift 60 bzw. 61 "Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern" hinsichtlich der Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken.

In dieser DGUV Regel sind die Bestimmungen der europäischen Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen, das Arbeitsschutzgesetz und die PSA-Benutzungsverordnung berücksichtigt.

Impressum

Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
des Fachbereichs Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV

DGUV Regel 112-201
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen Webcode: p112201

Bildnachweis
Abb. 1 © DGUV/Tim S. Weiffenbach