DGUV Regel 112-200 - Benutzung von Stechschutzhandschuhen und Armschützern

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen

3.3.1
Prüfungen

Die Versicherten haben den ordnungsgemäßen Zustand des Schnitt- oder Stechschutzes vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf erkennbare Mängel zu prüfen. Bei erkannten Mängeln sind die persönlichen Schutzausrüstungen dem verantwortlichen Vorgesetzten auszuhändigen, der die sachgerechte Instandsetzung veranlasst (siehe Abschnitt 3.3.4). Beschädigter oder mangelhafter Schnitt- oder Stechschutz darf nicht weiter benutzt werden. Über die Mängel ist der Unternehmer zu informieren.

Typische Beschädigungen sind z.B.:

  • gesprengte Ringe besonders an Fingerspitzen und auf Flächen,

  • geknickte oder gekerbte Ringe,

  • korrodierte Ringe oder Schließ- und Befestigungseinrichtungen,

  • abgeschliffene Ringe,

  • Beschädigungen der Schließ- und Befestigungseinrichtungen (Haken, Bänder, Druckknöpfe).

Defekter Schnitt- oder Stechschutz ist dem verantwortlichen Vorgesetzten zur weiteren Veranlassung auszuhändigen (siehe Abschnitt 3.2.2).

3.3.2
Reinigung und Pflege

Schnitt- und Stechschutz ist gemäß Gebrauchsanleitung des Herstellers zu reinigen und zu pflegen.

3.3.3
Aufbewahrung

Schnitt- oder Stechschutz ist nach der Gebrauchsanleitung des Herstellers aufzubewahren.

Im Allgemeinen erfolgt die Aufbewahrung unbenutzter Ausrüstungen bis zum Einsatz in der Originalverpackung. Benutzter Schnitt- oder Stechschutz wird nach der Reinigung an einem gut belüfteten Ort zum Trocknen aufgehängt.

3.3.4
Instandhaltung

Der Unternehmer hat nach § 2 der PSA-Benutzungsverordnung für einen ordnungsgemäßen Zustand des Schnitt- oder Stechschutzes zu sorgen. Er hat die erforderliche Instandhaltung und den Austausch von Schnitt- oder Stechschutz zu gewährleisten. Dabei ist er auf die Mithilfe der Verwender angewiesen (siehe Abschnitt 3.3.1).

Beschädigte Schnitt- und Stechschutzausrüstungen können - abhängig vom Umfang der Beschädigungen - beim Hersteller repariert werden. Häufig übernimmt auch der Handel die Einsendung der Ausrüstungen zur Instandsetzung. Herstelleradressen sind in Anhang 2 aufgeführt bzw. der dem Produkt beiliegenden Gebrauchsanleitung zu entnehmen.