Abschnitt 9.7 - 9.7 Hinweise zur Gebrauchsanleitung des Herstellers
Jeder Rettungsausrüstung muss eine schriftliche Gebrauchsanleitung des Herstellers in deutscher Sprache beiliegen. Die Gebrauchsanleitung dient als Grundlage zur Erstellung einer Betriebsanweisung.