DGUV Regel 112-199 - Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten

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Abschnitt 9.4 - 9.4 Hinweise zu Tragmitteln

Tragmittel dürfen nicht über scharfe Kanten geführt werden.

Hinweis

Durch die Verwendung eines geeigneten Kantenschutzes (siehe Abbildung 24), können Beschädigungen, z. B. des Seils, durch scharfe bzw. raue Kanten vermieden werden. Eine Umhüllung des Tragmittels (siehe Abbildung 25, S. 44) an der Kante bietet einen zusätzlichen Schutz.

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Abb. 24
Rollenbock (links) oder Stahlblechwinkel (rechts) als Kantenschutz für ein Tragmittel aus einem Kernmantelseil

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Abb. 25
Umhüllung (Seilschutz) eines Kernmantelseils mit Clip und Klettverschluss zum schnellen, einfachen Anbringen

Tragmittel dürfen nicht durch Knoten befestigt, gekürzt oder durch Zusammenknoten miteinem anderen Tragmittel verlängertwerden. Tragmittel sind möglichst straff zu halten.

Bei Abseilgeräten müssen die Enden gegen unbeabsichtigtes Durchrutschen durch das Abseilgerät gesichert sein.