DGUV Regel 112-199 - Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten

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Abschnitt 9.2 - 9.2 Hinweise für die Erste Hilfe

Durch längeres bewegungsloses Hängen im Auffanggurt können Gesundheitsgefahren (z. B. Hängetrauma) auftreten. Es ist umgehend der Notruf abzusetzen und notärztliche Hilfe anzufordern.

Es empfiehlt sich zur Vorbeugung des Hängetraumas, die Beine möglichst zu bewegen und dafür Hilfsmittel, z. B. Trittschlingen, zu benutzen.

Nach einem Sturz in die PSA gegen Absturz muss die hilflose Person schnellstmöglich aus der hängenden Position gerettet werden. Deshalb ist das vom Unternehmer oder der Unternehmerin vorgesehene Rettungsverfahren umgehend einzuleiten.

Nach der Rettung der Person sind in Abhängigkeit des Gesundheitszustands die üblichen Maßnahmen der Ersten Hilfe anzuwenden (siehe DGUV Information 204-007 "Handbuch zur Ersten Hilfe"). Dadurch bestimmt sich auch die Lagerung der Person (siehe hierzu auch DGUV Information 204-011 "Erste Hilfe - Notfallsituation: Hängetrauma"). Eine Flachlagerung ist möglich.