
Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten (DGUV Regel 112-199)
Abschnitt 8.6 – 8.6 Verbindungselemente nach DIN EN 362
Verbindungselemente müssen selbstschließend sein. Dabei gibt es selbstverriegelnde (siehe Abb. 17 und 19) oder manuell verriegelbare (siehe Abb. 18) Ausführungen.
Die Verwendung von selbstverriegelnden Verbindungselementen ist zu empfehlen, damit beim häufigen Öffnen und Schließen des Verbindungselements sichergestellt wird, dass das Verbindungselement verschlossen ist.
Weitere Auswahlkriterien enthält die DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz".

Abb. 17
Beispiele für selbstverriegelnde Verbindungselemente mit Einhandbetätigung

Abb. 18
Beispiele für manuellverriegelbare Verbindungselemente mit Überwurfmutter als Verschlusssicherung

Abb. 19
Beispiel für ein selbst-verriegelndes Verbindungselement mit großer Öffnungsweite und Einhandbetätigung
Zur Verbindung von Verbindungselementen eines Rettungssystems mit Anschlagmöglichkeiten größerer Abmessungen können auch Anschlagverbindungselemente eingesetzt werden (siehe Abb. 20).

Abb. 20
Beispiel für ein Anschlagverbindungselement