DGUV Regel 112-199 - Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 8.6 - 8.6 Verbindungselemente nach DIN EN 362

Verbindungselemente müssen selbstschließend sein. Dabei gibt es selbstverriegelnde (siehe Abb. 17 und 19) oder manuell verriegelbare (siehe Abb. 18) Ausführungen.

Die Verwendung von selbstverriegelnden Verbindungselementen ist zu empfehlen, damit beim häufigen Öffnen und Schließen des Verbindungselements sichergestellt wird, dass das Verbindungselement verschlossen ist.

Weitere Auswahlkriterien enthält die DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz".

ccc_1139_as_23.jpg

Abb. 17
Beispiele für selbstverriegelnde Verbindungselemente mit Einhandbetätigung

ccc_1139_as_24.jpg

Abb. 18
Beispiele für manuellverriegelbare Verbindungselemente mit Überwurfmutter als Verschlusssicherung

ccc_1139_as_25.jpg

Abb. 19
Beispiel für ein selbst-verriegelndes Verbindungselement mit großer Öffnungsweite und Einhandbetätigung

Zur Verbindung von Verbindungselementen eines Rettungssystems mit Anschlagmöglichkeiten größerer Abmessungen können auch Anschlagverbindungselemente eingesetzt werden (siehe Abb. 20).

ccc_1139_as_26.jpg

Abb. 20
Beispiel für ein Anschlagverbindungselement