DGUV Regel 112-199 - Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten

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Abschnitt 8.5 - 8.5 Abseilgeräte nach DIN EN 341

Abseilgeräte (siehe Abbildung 15) sind entweder selbsttätig wirkende (Typ 1) oder manuell betätigte (Typ 2) Geräte, einschließlich eines Tragmittels (z. B. Drahtseil, textile Seile), mit denen Personen entweder sich selbst oder andere mit einer begrenzten Geschwindigkeit von einem höheren zu einem tiefer gelegenen Ort retten können.

Geräte des Typ 2 müssen mit einer Panikverriegelung ausgestattet sein, die ein unkontrolliertes Abseilen oder einen Absturz verhindert und gewährleistet, dass die Abseilgeschwindigkeit von 2 m/sec nicht überschritten wird, wenn die Steuereinrichtung losgelassen oder die Panikverriegelung betätigt wird.

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Abb. 15
Abseilgeräte (links Typ 1, rechts Typ 2 - vorwiegend Einsatz bei seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren)

Abseilgeräte werden in der Praxis unterschiedlich stark beansprucht und werden nach der zu erwartenden Abseilarbeit in vier Klassen unterteilt:

  • Klasse A: Abseilarbeit W bis 7,5 × 106 J

  • Klasse B: Abseilarbeit W bis 1,5 × 106 J

  • Klasse C: Abseilarbeit W bis 0,5 × 106 J

  • Klasse D: nur für einen einzigen Abseilvorgang. Die Abseilarbeit hängt von der maximalen Abseilhöhe und der Höchstlast ab.

Hinweis

Ein Abseilgerät, mit dem z. B. 100 Fahrgäste aus einer Seilbahnkabine in 100 m Höhe abgeseilt werden, muss höheren Anforderungen genügen als ein Gerät, mit dem sich ein Kranführer oder eine Kranführerin einmalig aus 20 m Höhe aus seiner Kranführerkabine abseilt.

Die Abseilarbeit W [J] ist das Produkt aus Abseilhöhe h [m], Gewicht m der abzuseilenden Person [kg], Erdbeschleunigung [g = 9,81 m/s2] und Anzahl der Abseilvorgänge n:

W [J] = h [m] · m [kg] · g [m/s2] · n

Die minimale und maximale Nennlast (Gewicht der Person, Kleidung und evtl. Material und Werkzeug) aus der Gebrauchsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Es gibt Abseilgeräte, die für eine Rettung von mehr als einer Person gleichzeitig zugelassen sind.

Hinsichtlich der technischen Bauart werden Abseilgeräte aufgrund ihrer Bremseinrichtungen unterschieden. Bei den Geräten mit Seilreibungsbremsen kann die zu rettende Person oder die rettende Person die Abseilgeschwindigkeit beeinflussen, was bei Geräten mit Fliehkraftbremse in der Regel nicht der Fall ist. Bei einigen Geräten kann auch durch Seilumlenkung die Abseilgeschwindigkeit geregelt werden.

Es gibt auch Abseilgeräte, die zusätzlich mit einer Hubeinrichtung ausgestattet sind. Diese Geräte eignen sich dann, wenn die zu rettende Person während des Rettungsvorgangs angehoben werden muss. Ein Anheben kann z. B. erforderlich sein, um die zu rettende Person vom Auffangsystem zu lösen (siehe Abbildung 16).

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Abb. 16
Abseilgerät mit integrierter Hubeinrichtung (Passivrettung)