DGUV Regel 112-199 - Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten

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Abschnitt 8.3 - 8.3 Rettungsschlaufen nach DIN EN 1498

Rettungsschlaufen sind dann geeignet, wenn das Anlegen eines Rettungsgurts vor Beginn der Tätigkeit nicht möglich oder nicht geeignet ist (z. B. Einstieg durch enge Öffnungen). Sie sollten nur im Ausnahmefall zur Anwendung kommen, können aber lebensrettend sein. Rettungsschlaufen haben mindestens einen Befestigungspunkt (Ösen oder Schlaufen) für den Anschluss eines Tragmittels.

Rettungsschlaufen werden in drei Klassen unterteilt:

  • Rettungsschlaufen der Klasse A (siehe Abbildung 11) sind so gestaltet, dass die Gurtbänder auf dem Rücken und unter den Armen liegend die zu rettende Person während des Rettungsvorgangs halten. Beim Anlegen ist darauf zu achten, dass ein unbeabsichtigtes Herausfallen oder Heraus-rutschen vermieden wird. Sie sind nicht zur Rettung von bewusstlosen Personen geeignet.

  • Rettungsschlaufen der Klasse B (siehe Abbildung 12) sind so gestaltet, dass die zu rettende Person während des Rettungsvorgangs in sitzender Position gehalten wird. Ein Gurtband läuft über den Rücken und zwei Gurtbänder zwischen den Beinen - der Körper wird dabei sicher gehalten. Die zu rettende Person muss sicher vom Rettungstuch gehalten werden und darf auch bei einer plötzlichen, während des Auf- oder Abseilvorganges entstehenden Ohnmacht nicht aus diesem herausrutschen oder kippen.

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Abb. 11
Rettungsschlaufe der Klasse A

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Abb. 12
Rettungsschlaufe der Klasse B

  • Rettungsschlaufen Klasse C (siehe Abbildung 13) sind so gestaltet, dass die zu rettende Person während des Rettungsvorgangs in einer Position mit dem Kopf nach unten gehalten wird. Das Gurtband liegt dabei um die Fußknöchel und zieht sich unter Belastung selbstständig zu. Es muss vermieden werden, dass die Person aus der Schlaufe rutscht. Rettungsschlaufen der Klasse C sind vorwiegend für das Retten durch enge Öffnungen, z. B. aus Schächten, Rohren, Tunneln, konzipiert.

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Abb. 13
Rettungsschlaufe der Klasse C

Rettungsschlaufen der Klasse A dürfen nicht zum Selbstabseilen verwendet werden. Bei freiem Hängen können durch die fehlende Unterstützung des Körpers schon nach einer Hängedauer von zwei Minuten die Einschränkung der Atmung und der Ausfall von motorischen Funktionen (z. B. die Handkraft zum Führen eines Seils) auftreten.