DGUV Regel 112-199 - Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten

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Anhang 4 - Gefährdungen bei der Rettung und mögliche Maßnahmen

Gefahren können sich z. B. ergeben durch

  • fehlendes oder mangelhaftes Rettungskonzept,

  • Auswahl eines ungeeigneten Rettungssystems,

  • unzureichende oder nicht vorhandene Betriebsanweisung,

  • mangelhaft durchgeführte Unterweisung,

  • nicht durchgeführte Prüfung der Ausrüstung,

  • Überschreitung der Gebrauchsdauer der Ausrüstung,

  • unsachgemäße Aufbewahrung und Pflege der Ausrüstung,

  • nicht ausreichende Anzahl von Personen zur Durchführung der Rettungsmaßnahme,

  • nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Rettungsausrüstung,

  • unzureichende Erstversorgung und Übergabe an den Rettungsdienst,

  • nicht am Einsatzort verfügbare Ausrüstung.

Um die Wirksamkeit der festgelegten Schutzmaßnahmen zu überprüfen, sind praktische Übungen am Einsatzort oder zumindest unter vergleichbaren Rahmenbedingungen zu planen und durchzuführen.

Mögliche Gefährdung bei der RettungMögliche Maßnahmen
Längeres freies Hängen im Auffanggurt
  • Rettungsverfahren ist so auszuwählen, dass ein längeres Hängen vermieden wird

  • schnelle und gut trainierte Rettung

  • Rettungsausausrüstung am Einsatzort vorhalten

Hängetrauma
  • geeigneten Auffanggurt benutzen und diesen exakt anpassen, Hängeprobe durchführen

  • Trittschlinge zur Entlastung nutzen

Schlechte Erreichbarkeit der zu rettenden Person
  • Festlegung eines sicheren Zugangsverfahrens (z. B. Einsatz eines Kranes mit Arbeitskorb oder Hubarbeitsbühne)

  • aktive Rettung durch Einsatz von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren

Absturz der rettenden Person
  • geeignete technische Maßnahmen wie z. B. ein Geländer

  • Sicherung mit PSA gegen Absturz (Rückhaltesystem, Auffangsystem)

Versagen der Anschlageinrichtung (AE)
  • Empfehlung: eine Anschlageinrichtung (AE) für den Benutzer/die Benutzerin der PSA gegen Absturz und eine weitere AE für die rettende Person

  • bei Benutzung nur einer AE muss die durch den Auffangvorgang belastetet AE eine ausreichende Resttragfähigkeit für die rettende Person aufweisen

Absturz (infolge unsachgemäßer Durchführung der Selbstrettung)
  • regelmäßige Unterweisung mit praktischen Übungen

Versinken in festen oder flüssigen Stoffen
  • Auswahl anderer Rettungsverfahren (z. B. Rettung nach oben)

Hindernisse oder bauliche Einrichtungen während des Abseilvorganges
  • Auswahl anderer Rettungsverfahren (z. B. Schrägabseilung)

zu hartes Auftreffen auf dem Boden
  • Benutzung eines Abseilgerätes mit selbstregelnder Abseilgeschwindigkeit

Versagen des Abseilgerätes infolge Überlastung (z. B. durch Überhitzung)
  • Benutzung der richtigen Geräteklasse unter Berücksichtigung der zu erwartenden Abseilarbeit

Verfangen des Seiles oder der zu rettenden Person an Einbauten
  • auf den Seilverlauf/Seilführung achten

  • zusätzliche rettende Person zur Führung einsetzen

Gefahrstoffe oder Sauerstoffmangel für die rettende Person beim Einstieg in enge Räume oder Schächte
  • Freimessen

  • Umsetzung der Maßnahmen nach Befahr- und Erlaubnisschein für Behälter

  • ggf. isolierendes Atemschutzgerät einsetzen

Beeinträchtigung der Rettungsausrüstung durch aggressive Stoffe in der Umgebung
  • geeignete Auswahl unter Beachtung der Informationen des Herstellers